Ortjugendbeauftragte (JB)

Der/die Ortsjugendbeauftragte oder auch Jugendbetreuer genannt, ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des OV zuständig.

Er muss für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen geeignet sein. Die Ausübung der Funktion erfordert ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Organisationstalent, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Der/die JB wird durch die Führungskräfte und Helfer/innen des OV bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt. Er/sie teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe mit dem/r Jugendgruppenleiter/in.

Auch die materielle Ausstattung der Jugendgruppe, deren Wartung und Pflege stellt der/die JB sicher.

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